Grundsätzlich gilt: Im Klassenrat haben alle Anliegen der Schüler:innen einen Platz. Dennoch gibt es Themen, die besser nicht dort besprochen werden.
Wenn ein Anliegen nur eine:n oder zwei Schüler:innen betrifft, ist es vielleicht in einem Gespräch zwischen der Lehrkraft und den betroffenen Schüler:innen bessern aufgehoben. Eine bewährte Faustregel ist, dass ein Thema mindestens drei Beteiligte betreffen muss, um in die Tagesordnung aufgenommen zu werden.
Der Klassenrat beschäftigt sich grundsätzlich nicht mit anonymen Anfragen. Auch Themen, die gegen die Schulordnung oder die Klassenregeln verstoßen, sind im Klassenrat tabu. Mit der Frage, inwieweit der Klassenrat befugt ist, Strafen zu verhängen, sollte sehr vorsichtig umgegangen werden. Wichtig ist in jedem Fall, Kommunikationsregeln einzuführen, zu trainieren und auf deren Umsetzung zu achten. Auf dieser Basis lernen die Kinder, konstruktive Kritik an Mitschüler:innen zu üben.